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Nr. 63/2016/35

Invalidenversicherung; gemischte Methode; vorübergehende Teilzeiterwerbstätigkeit zur Erfüllung familiärer Aufgaben – Art. 28a IVG; Art. 16 ATSG.

Schaffhausen · 2017-05-16 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eine nur vorübergehende Reduktion des vorgängig während vielen Jahren ausgeübten vollzeitlichen Erwerbspensums, um während einer beschränkten Zeit den erkrankten Ehemann zu pflegen, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine dauerhafte, zur Anwendung der gemischten Methode führende Reduktion des Beschäftigungsgrads. Dies gilt auch dann, wenn wegen zwischenzeitlich aufgetretener eigener Gesundheitsprobleme nurmehr Bewerbungen auf Teil-zeitstellen erfolgen (E. 4).